Urheberrechtsabgabe für Speicherkarten

Donnerstag, 22. April 2010

Speicherkarten und USB-Sticks haben eigentlich nur einen Zweck: das Speichern von Daten, Dokumenten und anderen digitalen Medien. Diese Woche wurde beschlossen, dass nun auch für diese Speichermedien eine Urheberrechtsabgabe geleistet werden muss.

Der Branchenverband BITKOM, die Zentrale für private Überspielungsrechte und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst werden ab Mai diesen Jahres 10 Cent pro Speichermedium erheben. Für den Kunden ergeben sich keine schwerwiegenden Änderungen, die Abgabe muss vom Speichermedium-Hersteller in den Kaufpreis mit einkalkuliert werden.

Einige Mitgliedsfirmen der BITKOM halten 10 Cent allerdings für zu viel und fordern eine Abgabe von lediglich 8 Cent.

Die Urheberrechtsabgabe gibt es schon für Geräte wie Drucker, Scanner oder Kopierer. Da mit diesen Arbeitsinstrumenten urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden können, müssen die Hersteller einen geringen Betrag an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Das private Kopieren von urheberrechtlichen Werken wird damit bezahlt.

Diese Regelung gilt vor erst für die Jahre 2010 und 2011.